News Volksbefragung in Lustenau zur S18 Ostumfahrung, CP-Variante, am 19. November 2023 1. September 2023

_DSC5512-Panorama_A3_©Lukas Hämmerle

Am 19. November ist die Meinung der Lustenauer Bevölkerung zur S18 -CP-Variante, der Ostumfahrung Lustenaus, gefragt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich das Abhalten einer Volksbefragung und die genaue Fragestellung beschlossen. (25 Prostimmen ÖVP, Grüne und HaK: 11 Gegenstimmen FPÖ, NEOS und SPÖ)

Volksbefragung statt Volksabstimmung

Im Frühjahr hat die Gemeindevertretung beschlossen, der Lustenauer Bevölkerung die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung einzuräumen und ein Stimmungsbild aus der Lustenauer Bevölkerung zu erhalten. Die Marktgemeinde hat daraufhin beim erfahrenen Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ein Gutachten beauftragt. Im Hinblick darauf, dass das Projekt S18 nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegt, hat Professor Bußjäger die Abhaltung einer Volksbefragung empfohlen. Anstelle der ursprünglich geplanten Volksabstimmung wird deshalb eine Volksbefragung durchgeführt. Der Termin ist am Sonntag, den 19. November 2023.

Fragestellung

Die Frage soll lauten: „Soll die Marktgemeinde Lustenau als Partei in behördlichen Verfahren sowie in deren Vorfeld alle rechtlichen und politischen Mittel ergreifen, um den Bau der S18, Variante CP (östliche Ortsumfahrung entlang des Siedlungsrandes), zu ermöglichen?“
Diese Frage ist mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten.

GVE_31.8.2023 Die Lustenauer Gemeindevertretung hat mehrheitlich das Abhalten einer Volksbefragung und die genaue Fragestellung beschlossen. (25 Prostimmen ÖVP, Grüne und HaK: 11 Gegenstimmen FPÖ, NEOS und SPÖ)

Bürgermeister Kurt Fischer: „Ziel der Volksbefragung ist es, ein Stimmungsbild aus der Lustenauer Bevölkerung zu erhalten und ihr die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung einzuräumen. Das Ergebnis der Volksbefragung soll zudem als Grundlage für eine zustimmende oder ablehnende Haltung der Gemeinde im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte in behördlichen Verfahren dienen.“

Die ablehnende Haltung der FPÖ begründete Gemeinderat Martin Fitz mit einem verfrühten Zeitpunkt einer Befragung im momentanen Projektstand – es lägen noch zu wenig Fakten vor, wie die Trasse genau verlaufe und ausgebaut werde – und vor allem, was denn geschehe, wenn die Bevölkerung die Ostumfahrung ablehne – Lustenau werde dann „im Verkehr weiter ersticken“. Abgelehnt wurde die Volksbefragung auch von den NEOS und der SPÖ. Eine Umfrage sei das bessere Instrument, so Manuela Lang von der SPÖ. Mathias Schwabegger von den NEOS ergänzte, dass die Befragung zu diesem Zeitpunkt nicht das richtige Instrument sei. Man müsse der Bevölkerung klarmachen, dass die Befragung nur ein Stimmungsbild gebe.

Zur Historie:

Die S18 Bodensee Schnellstraße soll das untere Rheintal vom grenzüberschreitenden Verkehr entlasten. Die geplante CP-Variante verläuft am östlichen Siedlungsrand von Lustenau und hat weitreichende Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung von Lustenau. Am 11.11.2020 gab die ASFINAG bekannt, dass sie die CP-Variante als Bestvariante für den Bau der geplanten S18 in der Planung weiterverfolge – und nicht die im Planungsprozess MIR (Mobil im Rheintal) erstgereihte Z-Variante. Anfang dieses Jahres hat das Klimaschutzministerium eine neue Alternativvariante, „Lustenau Süd“ als Verbindung zwischen den Autobahnen A14 und A13 auf Höhe der Autobahnausfahrt Dornbirn Süd präsentiert.

Weiteres Prozedere

In einer Wochenfrist hat der Bürgermeister jetzt eine Verordnung zur Durchführung der Volksbefragung zu erstellen – die Befragung ist innert 12 Wochen durchzuführen – Termin ist am 19. November. Vorgeschrieben ist eine kurze Informationsbroschüre des Bürgermeisters, die an jeden Wahlberechtigten verschickt wird, geplant ist auch eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung.