News Volksbefragung S18-Ostumfahrung Variante CP 27. Oktober 2023

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Am Sonntag, den 19. November 2023, ist die Lustenauer Bevölkerung aufgerufen, bei der Volksbefragung zur S18-Ostumfahrung Lustenau, Variante CP, ihre Stimme abzugeben. Im Vorfeld der Volksbefragung lädt die Gemeinde am 8. November, um 19 Uhr, alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in den Reichshofsaal ein.

Die geplante CP-Variante ist eine etwa 8,5 Kilometer lange Schnellstraße (2+2 Fahrstreifen und Pannenstreifen) für ein prognostiziertes Verkehrsaufkommen von je nach Abschnitt 18.000 bis 52.000 Kfz/24h. Die geplante Straße verläuft von der A14-Anschlussstelle Dornbirn-West über eine Ostumfahrung von Lustenau bis zum Auer Ried mit Übergang in die Schweiz zum Knoten St. Margrethen. Der Verlauf am östlichen Siedlungsrand unserer Gemeinde hat weitreichende Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung von Lustenau.

Plan S18 CP-Variante_BMK Die geplante S18 Variante CP verläuft am östlichen Siedlungsrand von Lustenau.

Möglichkeit zur Mitbestimmung

Im Frühjahr 2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, der Lustenauer Bevölkerung in dieser wichtigen verkehrspolitischen Frage die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung einzuräumen und ein Stimmungsbild aus der Lustenauer Bevölkerung zu erhalten. Das Ergebnis der Volksbefragung soll zudem als Grundlage für eine zustimmende oder ablehnende Haltung der Gemeinde im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte in behördlichen Verfahren dienen.

Die Fragestellung

Den insgesamt 17.267 Stimmberechtigten wird folgende Fragestellung vorgelegt: „Soll die Marktgemeinde Lustenau als Partei in behördlichen Verfahren sowie in deren Vorfeld alle rechtlichen und politischen Mittel ergreifen, um den Bau der S18, Variante CP (östliche Ortsumfahrung entlang des Siedlungsrandes), zu ermöglichen?“ Die Frage ist mit Ja oder Nein zu beantworten.

Aufruf zur Teilnahme

Bürgermeister Kurt Fischer Bürgermeister Kurt Fischer

Bürgermeister Kurt Fischer ruft die Bevölkerung auf, an der Volksbefragung teilzunehmen: „Wenn ihr jetzt, geschätzte Lustenauerinnen und Lustenauer, in dieser wichtigen Angelegenheit befragt werdet, dann auch deshalb, weil das Ergebnis der Volksbefragung unserer Gemeindepolitik als Orientierung dienen soll, wie sich die Marktgemeinde Lustenau im weiteren Planungsprozess – und vor allem auch in allfälligen Genehmigungsverfahren positionieren soll. Wir setzen uns mit aller Kraft weiter für ein chancenreiches und lebenswertes Lustenau ein. Nun stehen wir vor einer wichtigen verkehrspolitischen Entscheidung und möchten unsere Bevölkerung aktiv einbeziehen. Deshalb bitte ich euch, an der Volksbefragung am 19. November teilzunehmen und freue mich, wenn ihr diese Möglichkeit der Mitbestimmung nützt.“

S18 - seit 45 Jahren Thema

Titelseite Ausschnitt aus Lau Abstimmungsbroschuere_final Die S18 soll Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlasten und eine Verbindung der beiden Autobahnen A 14 und A13 (CH) bilden.

Über die S18 Bodensee Schnellstraße wird seit mehr als 45 Jahren diskutiert und geplant. Sie soll Ortsdurchfahrten im Unteren Rheintal vom Verkehr entlasten und eine Verbindung der beiden Autobahnen A14 auf österreichischer Seite und die A13 auf Schweizer Seite bilden. Bisher scheiterte das Projekt u.a. an Beschwerdeverfahren und an Änderungen der Rechtslage. 2011 wurden beim Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“ zwei Straßenvarianten zur Weiterverfolgung ausgewählt. Im November 2020 gab die ASFINAG bekannt, sie werde nicht die erstgereihte Z-Variante, sondern die CP, die Ostumfahrung Lustenaus, weiterverfolgen. Aktuell befindet sich das Projekt mit 1,5 Milliarden Euro Investitionskosten in der Vorprojektphase. Im Anschluss an das Vorprojekt erfolgt die Einreichplanung, auf Grundlage derer die notwendigen Behörden- und allfälligen Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Anfang des Jahres 2023 hat das Klimaschutzministerium eine neue Alternativvariante, „Lustenau Süd“ als zweistreifige Verbindung zwischen den Autobahn-Anschlussstellen Dornbirn Süd/Diepoldsau (A14) und Widnau/Diepoldsau (A13) präsentiert. Vertiefende Planungen bzw. Prüfungen dieser Alternativvariante werden derzeit parallel zum Planungsprozess für die CP-Variante weitergeführt.

Informationsveranstaltung am 8. November im Reichshofsaal, 19 Uhr

Im Vorfeld zur Volksbefragung lädt die Gemeinde am 8. November um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Reichshofsaal. Vertreterinnen und Vertreter der ASFINAG geben einen Überblick über den aktuellen Planungsstand der S18.
Außerdem informiert der für Verkehrs- und Wirtschaftsagenden zuständige Landesrat Marco Tittler und die Obleute der Lustenauer Parteien vermitteln ihre Botschaft zur Volksbefragung. Anschließend an die Information gibt es an Infokojen die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Vertreten sind das Amt der Landesregierung Vorarlberg, das Amt der Marktgemeinde und die Initiative Lebensraum Zukunft Lustenau.

Teilnahme persönlich oder per Briefwahl möglich

Am Abstimmungstag, dem 19. November, sind die Wahllokale von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wer am Abstimmungstag voraussichtlich verhindert sein wird, kann auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Eine Stimmkarte kann man im Bürgerservice im Rathaus oder online über stimmkartenantrag.at beantragen. Die Stimmkarte muss bis zum Abstimmungstag um 12 Uhr im Rathaus bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 06. September 2023 österreichische Staatsbürger oder ausländische Unionsbürger sind, in Lustenau ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am 19. November 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben: gesamt 17.267 Personen.

Informationsbroschüre für alle Wahlberechtigte

Broschüre Der Bürgermeister hat gemäß Landes-Volksabstimmungsgesetz eine Abstimmungsbroschüre zu verfassen. Diese wurde am 25. Oktober per Postweg an alle Wahlberechtigte verschickt.

Zur Information der Bevölkerung hat der Bürgermeister gemäß Landes-Volksabstimmungsgesetz eine Abstimmungsbroschüre zu verfassen und an alle Wahlberechtigte zu versenden. Diese Abstimmungsbroschüre wurde am 25. Oktober per Postweg an alle Wahlberechtigte versandt.