News Vorschreibung der Abfallgebühren und Zustellung der Abfallsack-Kontingente 2018 26. Februar 2018

Zustellung Abfallsackkontingent

In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2018 vorgeschrieben. Zeitgleich startet auch die Zustellung der Abfallsack-Kontingente direkt an die Haus- oder Wohnungstür.

Hinweise zur Zustellung

Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw Haustür mit Namen oder Top-Nummer unbedingt erforderlich. Die Zustellung der Kontingente mittels Tragetasche erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe von Name, Adresse und Telefon-nummer unter T +43 5577 8181-5000.

Die Zusteller sind von der Gemeinde beauftragt und tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind.

Keine Ausgabe im Gemeindeamt
Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen zugestellt und müssen nicht im Gemeindeamt abge-holt werden.

Weitere Informationen zu den Gebühren

Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet

  1. eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 14,60 incl. 10 % MwSt. bis 4 Personen im Haushalt
  2. ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfall-säcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter)
  3. eine personenbezogene Anzahl an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit
    _Wohnungen mit 1 Person 12 x 60 Liter (2 Rollen)
    _Wohnungen mit 2 Personen 24 x 60 Liter (4 Rollen)
    _Wohnungen mit 3 Personen 36 x 60 Liter (6 Rollen)
    _Wohnungen mit 4+ Personen 54 x 60 Liter (9 Rollen)

Die Grundgebühr dient zur Deckung der Kosten für nachstehende Einrichtungen und Maßnahmen:
Altstoffentsorgung, Altpapiersammlung der Vereine, Verbandsumlage, Anschaffung neuer Sammelbehäl-ter, Neuerrichtung von Sammelinseln, Instandhaltung und Reinigung der Altstoffsammelplätze, Sperr-müllentsorgung, Grünabfallbeseitigung, Problem-stoffentsorgung, Verwaltungskosten.

Bioabfallsäcke

Diese werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben. Sie können über den Bürgerservice im Rathaus oder den INTEGRA Postpartnershop im Rheindorf, Bahnhofstraße 5 bezogen werden. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost.

Abfall | v-App

Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine und viele weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung. Infos auch online oder www.abfallv.at.

Re-Use
Info-Flyer über gebrauchsfähige Elektroaltgeräte und die Abgabemöglichkeiten finden Sie in Ihrem Abfallsack-Kontingent.

Günter Bösch
T +43 5577 8181-5202 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1