News Wahlkartenanträge für Bundespräsidentenwahl noch möglich 3. Oktober 2022

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, um ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Mit einer Wahlkarte ist neben der Stimmabgabe in jedem Wahllokal Österreichs die Briefwahl möglich. Bei dieser muss die verschlossene Wahlkarte im Postweg spätestens bis 17:00 Uhr des Wahlsonntags bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die verschlossene Wahlkarte kann auch in einem Wahllokal, während der Öffnungszeiten, abgegeben werden.
Wahlkarten für den zweiten Wahlgang
Im Falle eines zweiten Wahlgangs können bereits jetzt Wahlkarten beantragt werden. Die Stimmabgabe darf jedoch frühestens am 18. Oktober 2022 erfolgen, damit diese in die Ergebnisermittlung miteinbezogen wird. Die zugesendeten Unterlagen für einen zweiten Wahlgang bestehen aus einer beigefarbenen Wahlkarte, einem beigefarbenen verschließbaren Wahlkuvert, einem beigefarbenen Amtlichen Stimmzettel sowie einem entsprechenden Informationsblatt.
Wählen auch ohne Amtliche Wahlinformation möglich
Die Amtliche Wahlinformation, die an alle Wahlberechtigten versendet wurde, enthält unter anderem auch die Wählerverzeichnisnummer, deren Vorlage die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Die Teilnahme an der Wahl ist aber auch ohne Mitnahme der Wahlinformation möglich, sollte diese verloren gegangen sein.