News Weitere Lockerungen 14. Februar 2022

Grüner Pass

Ab 21. Februar entfällt die Maskenpflicht für Schüler:innen am Sitzplatz. Im Turnunterricht entfiel sie schon in der letzten Woche.

Sperrstunde um Mitternacht

Am 5. Februar ist die Sperrstunde auf Mitternacht verlegt worden. Geöffnet werden darf ab 5 Uhr. Geschlossen bleiben Nachtgastro und Barbetrieb. Ab Samstag, den 19. Februar, gilt wieder 3G in Tourismus und Gastronomie. PCR-Tests gelten 48 Stunden. Sind diese nicht verfügbar, können auch Antigentests (24 Stunden gültig) vorgelegt werden. Im Lokal gilt außer am Sitzplatz FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten müssen angegeben werden.

Veranstaltungen ohne Personenobergrenze

Mit 12. Februar fiel die Personenobergrenze bei Veranstaltungen, die 2G-Regel gilt aber weiterhin. Gibt es keine zugewiesenen Sitzplätze und ist die Besucherzahl höher als 50, gilt durchgehende FFP2-Maskenpflicht und ein Konsumationsverbot.

2G bei Sport bleibt

Sport- und Kulturstätten bleiben vorerst Personen mit 2G-Nachweis vorbehalten. Während man Sport treibt, darf man die Maske abnehmen, sonst muss in den zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Trainings, Wettkämpfen und Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regeln für Zusammenkünfte.

Online-Ansuchen für Impfbefreiung seit Montag möglich

Seit Montag, den 14. Februar kann das Ansuchen für Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung für die Impfbefreiung online gestellt werden. Diese Möglichkeit ist aus administrativen Gründen vorzuziehen, selbstverständlich ist aber auch die postalische Einreichung möglich.

Das Onlineformular ist unter www.vorarlberg.at/impfbefreiung abrufbar. Für Ansuchen auf dem Postweg ist das ausgefüllte Formular, ein Identitätsnachweis und die Befunde (in Kopie!) an folgende Adresse zu schicken: Epidemieärztlicher Dienst Vorarlberg, Postfach 0406, 6900 Bregenz. Unvollständige Ansuchen können nicht bearbeitet werden.