News Zurück im Präsenzunterricht 8. Februar 2021

Präsenzunterricht

Auch die Musikschulen dürfen wieder zurück in den Präsenzunterricht. Die neue Regelung ist seit 8. Februar 2021 wirksam und ermöglicht es nach individueller Absprache, bereits in den Semesterferien unter Einhaltung der aktuellen Richtlinien die eine oder andere Unterrichtsstunde in Präsenz einzubringen. Auch das lang entbehrte gemeinsame Musizieren wird nun wieder möglich.

Instrumental-/Gesangsunterricht, alle Altersstufen

_Mindestabstand 2 m zwischen den Anwesenden
_Blasinstrumente: Mindestabstand 3 m oder 2 m plus Trennwand zwischen den Anwesenden
_Gesang: Mindestabstand 3 m oder 2 m plus Trennwand zwischen den Anwesenden
_Lüftungspausen von 5 Minuten bei jedem Wechsel der SchülerInnen

Elementares Musizieren und Tanz

_Maximal 6 Personen (plus eine Lehrperson)
_Der Unterricht ist so zu gestalten, dass größtmögliche Abstände eingehalten werden können, der Richtwert beträgt 2 m Abstand.
_Bei Eltern-Kind-Gruppen gelten Kind und Bezugsperson als eine Person (Abstände siehe auch bei Maskenpflicht)
_Tanz (alle Altersstufen), Mindestabstand 2 m
_Lüftungspause von 15 Minuten nach spätestens 60 Minuten Unterricht

Gruppenunterricht, Musikkunde und Ensembles, alle Altersstufen

_Maximal 6 Personen (plus eine Lehrperson) Mindestabstand 2 m zwischen den Anwesenden
_Blasinstrumente: 3 m oder 2 m plus Trennwände zwischen den Anwesenden
_Gesang: 3 m oder 2 m plus Trennwände zwischen den Anwesenden
_Lüftungspause je nach Gruppengröße von 10 bis 15 Minuten nach spätestens 60 Minuten Unterricht

Folgender Unterricht kann aktuell nicht stattfinden:

Kooperationsunterricht, Gruppenunterricht und Ensembles mit mehr als 6 Mitwirkenden, Orchester und Chöre

Testungen

_Musikschullehrende müssen sich alle sieben Tage testen lassen (Antigen oder PCR).
_Bei schulpflichtigen SchülerInnen gilt das Ergebnis der Schultestung. Jenen SchülerInnen, die sich nicht regelmäßig testen lassen, sollte weiterhin Online-Unterricht angeboten werden. Erwachsene, Lehrlinge etc. sollten ausschließlich mit dem Nachweis eines 48-Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Tests zum Unterricht erscheinen. Auch die Eigenbestätigung eines negativen Tests ist möglich.
_Besteht keine Testung, wird weiterhin Fernunterricht angeboten.