News Schneeräumung auf Lustenaus Straßen und Wegen 18. Januar 2017

Stefan Fitz mit Dorli Ausschnitt 2017

Schneefälle und Vereisungsgefahr fordern im Winter nicht nur die Räumkommandos der öffentlichen Hand, sondern auch alle VerkehrsteilnehmerInnen und Anrainer. An erster Stelle steht die Sicherheit.

An schneestarken Tagen rücken die gesamte Bauhofmannschaft mit 23 Mitarbeitern, acht Einsatzfahrzeugen und sechs private Fuhrunternehmer zum Dauereinsatz aus. Priorität haben dabei die Hauptverkehrswege, Landbuslinien, Übergänge und Unterführungen sowie exponierte Gefahrenstellen. Neben den Straßen und Schutzwegen werden für die Fußgänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt. Auch die auf Landesstraßen angefallenen Schneemassen werden von der Gemeinde Lustenau abgeführt.

Gleichzeitig wird daher um Verständnis gebeten, wenn nicht jeder Weg sofort geräumt werden kann. „Eine Stunde Schneeräumung kostet die Gemeinde gut 1.000,- Euro“, berichtet Bauhofleiter Wolfgang Hagen. „An schneereichen Tagen sind wir mit allen verfügbaren Leuten und Fahrzeugen von 4.00 Uhr bis 24.00 Uhr unterwegs. Das heißt für meine Jungs, dass sie nur vier Stunden Schlaf bekommen, bevor es wieder von vorne losgeht.“ Hagen wünscht sich Verständnis und Rücksichtnahme bei winterlichen Straßenverhältnissen: „Wir können nicht alle Straßen und Gehsteige, Plätze und Haltestellen gleichzeitig vom Schnee befreien, aber mer tuond, wach mer könnond!“

Was muss ich als AnrainerIn im Rahmen des Winterdienstes tun?

Schneeräumung Helmut Larcher 01 Helmut Larcher macht’s vorbildlich: Gehsteige müssen laut Gesetz von Anrainern geräumt werden.

Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehsteige sicher und begehbar zu machen. Gleichgültig, ob diese nun selbst schaufeln oder eine Firma damit beauftragen. Auch wenn Gehsteige von der Gemeinde freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt werden, sind Liegenschaftseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten entlastet. Das Gesetz sagt auch, dass der von einer öffentlichen Straße geräumte Schnee auf angrenzenden Grundstücken gelagert werden darf.

Was sagt das Gesetz?

Schneeräumung Rene Schreiber Freie Bahn für das Polizeiauto.

Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu streuen. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von einem Meter. Die fallweise Gehsteigräumung durch den Winterdienst der Gemeinde erfolgt nur zur Unterstützung der Anrainer, befreit die Grundstückseigentümer aber nicht von ihren Anrainerpflichten.

Zur Pflicht von Liegenschaftseigentümer gehört es auch, dafür zu sorgen, die Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen. Hier empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen eine Fachfirma zu beauftragen.

Schnee nicht auf die Straße schieben

Schlecht getroffen ist auch, wenn fleißige Schneeräumer den Schnee von den Gehsteigen einfach auf die Straße oder auf Nachbars Grundstück schaufeln. Dieser Schnee bildet später auf den Straßen gefährliche Spurrinnen, die besonders RadfahrerInnen und MopedlenkerInnen in Gefahr bringen.

Fahrzeuge von öffentlichen Straßen entfernen

Auf Gehsteigen abgestellte Fahrzeuge behindern die maschinelle Schneeräumung. Bei starken Schneefällen ist es kaum möglich, die Gehsteige schneefrei zu halten. Weil der Schneepflug immer wieder Schnee an den Straßenrand und mitunter auch auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, wird die Fahrbahn immer enger. Der Schnee muss dann möglichst schnell vom Straßen- bzw. Gehsteigrand wegtransportiert werden, um die Gehsteige wieder begehbar zu machen.

Deshalb werden die Fahrzeugbesitzer bzw Fahrzeuglenker gebeten, bei beginnendem Schneefall ihre Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit ordentlich geräumt werden kann.

Der Bauhof …

Staldenstraße Die Bauhofmannschaft gibt ihr Bestes, um Lustenaus Straßen und Gehsteige befahr- und begehbar zu machen.

… betreut ein rund 150 Kilometer langes Straßennetz und 85 km Gehsteige.

… hat im Rahmen des Winterdienstes alle Mitarbeiter im Einsatz, unterstützt von sechs privaten Fuhrunternehmern.

… verfügt über sieben eigene Räumfahrzeuge, davon einen Unimog, ein Großfahrzeug, vier Traktoren und einen Multicar, der Schnee räumt und auch Streufahrzeug ist. Hinzu kommen die Räumfahrzeuge der Privaten und die Noriker-Pferde von Stefan Fitz, die zur Räumung bereit stehen.

Bauhof der Marktgemeinde Lustenau
Schillerstraße 48
T +43 5577 84527
E bauhof@lustenau.at