News Stallpflicht aufgehoben am 25.3.2017, 0:00 Uhr 24. März 2017

Vogelgrippe

Die Stallpflicht für Geflügel endet am Samstag, 25. März, 0:00 Uhr. Bei einer Telefonkonferenz mit den Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, der AGES Wien Mödling und den Bundesländern wurde dieser Schritt einheitlich befürwortet, teilt Vorarlbergs Landesveterinär Norbert Greber mit.

Begründet wird die Aufhebung der Stallpflicht damit, dass das Risiko der Übertragung des Geflügelpest-Virus aufgrund der wärmer werdenden Witterung erkennbar nachlässt. Zuletzt wurden von Woche zu Woche weniger tot aufgefundene Wildvögel eingeschickt und diese zum überwiegenden Teil negativ auf aviäre Influenza getestet. "Nachdem in der Schweiz und Deutschland die Stallpflicht für Nutzgeflügel bereits aufgehoben wurde, war es ein notwendiger Schritt des Gesundheitsministeriums, dass auch in Vorarlberg die Stallpflicht beendet wird", so Landesrat Erich Schwärzler.

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht wird den gewerblichen Geflügelhaltern – insbesondere in Risikogebieten, etwa nahe an den großen Gewässern – auch weiterhin die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. So soll das Geflügel nur im Stall gefüttert und getränkt werden. An den Stalleingängen sollen weiterhin Desinfektionsmatten für das Personal verwendet werden.