Ausnahme 1: Gewerbliche Beherbergung

Gesetzestext

a) Wohnungen, die bestimmungsgemäß und beständig Zwecken der gewerblichen Beherbergung von Gästen dienen, soweit sie gemäß § 16 des Raumplanungsgesetzes nicht als Ferienwohnung gelten

Erklärung

Beherbergung bedeutet, dass jemand Wohnraum zur Verfügung stellt und gleichzeitig damit verbundene Dienstleistungen anbietet. Wenn es sich um ein gewerbliches Beherbergungsunternehmen handelt, benötigt man eine Gewerbeberechtigung. Außerdem muss tagsüber immer jemand als Ansprechperson vor Ort sein.

Beispiel

Verbundene Dienstleistungen sind z.B. die Reinigung der Haupt- und Nebenräume sowie die Bereitstellung und der Wechsel der Bettwäsche. Privatzimmervermietungen sind nur an einem Hauptwohnsitz möglich, daher fallen sie nicht unter das Zweitwohnungsabgabegesetz.

Nachweis

  • Vorlage der Gewerbeberechtigung