Ausnahme 13: Instandsetzung der Wohnung wirtschaftlich nicht zumutbar

Gesetzestext

l) Wohnungen, die aufgrund ihres Zustandes den Erfordernissen der Sicherheit und Gesundheit nicht entsprechen und deren Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist

Erklärung

Die Wohnung darf mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln nicht wieder in Stand gesetzt werden können. Um zu beurteilen, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich zumutbar ist, muss man den gesamten Aufwand für notwendige Erhaltungsmaßnahmen während des Amortisationszeitraums eines aufgenommenen Instandsetzungsdarlehens berücksichtigen. Dazu gehören auch bereits aufgelaufene und nicht getilgte Instandsetzungskosten sowie zukünftige Ausgaben für die Wohnung. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Instandsetzungskosten sind, desto eher ist es wirtschaftlich unzumutbar. Es gibt verschiedene Faktoren, die die wirtschaftliche Zumutbarkeit beeinflussen können.

Beispiel

Sicherheit und Gesundheit sind nicht ausreichend gewährleistet, wenn die Wohnung einsturzgefährdet ist oder gravierende Baumängel aufweist. Eine Reparaturmaßnahme ist wirtschaftlich zumutbar, wenn sie den Wert der Immobilie erhöht und die Kosten durch öffentliche Mittel oder Mieteinnahmen gedeckt werden können.