Ausnahme 2 nach § 2 Abs. 5 (mehr als 200 gästetaxenpflichtige Nächtigungen)

Gesetzestext

Zweitwohnungen, in denen nach den gegebenen Umständen pro Jahr mehr als die in der Verordnung festgelegte Anzahl von gästetaxepflichtigen Nächtigungen zu erwarten sind

Erklärung

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und die jährlichen Nächtigungen über der Grenze, die die Gemeinde festgesetzt hat, liegen, muss keine Zweitwohnungsabgabe entrichtet werden.  In Lustenau wurden dafür 200 Nächtigungen festgelegt.