Ausnahme 3: Arbeitsstätte
Gesetzestext
c) Wohnungen, die bestimmungsgemäß und beständig auch unmittelbar als Arbeitsstätte für Zwecke der selbstständigen Berufsausübung mit Kundenkontakt, wie z.B. als Arzt oder Ärztin, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin udgl., verwendet werden
Erklärung
Manchmal nutzen Menschen ihre Wohnung als Arbeitsstätte für ihre selbstständige Berufsausübung. Das bedeutet, dass sie ihren Beruf von zu Hause aus ausüben und regelmäßig Kund:innen oder Patient:innen in ihrer Wohnung empfangen oder betreuen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für freiberufliche Tätigkeiten wie z.B. Architekt:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen. Ob regelmäßiger Kundenkontakt vorliegt, hängt davon ab, ob es zum Berufsbild gehört, regelmäßig Kund:innen zu treffen.
Beispiel
Ein Beispiel für Arbeitsstätten mit Kundenkontakt sind Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die in ihrem Arbeitszimmer in der Wohnung arbeiten. Allerdings zählen Wohnungen, in denen der Beruf über Telearbeit oder Homeoffice ausgeübt wird, nicht zu dieser Ausnahme.
Nachweis
- Nachweis einer Arbeitsstätte