Ausnahme 6: Betreuung und Pflege von Menschen

Gesetzestext

Wohnungen, die bestimmungsgemäß und beständig für Zwecke der notwendigen Pflege oder Betreuung von Menschen verwendet werden

Erklärung

Diese Ausnahme betrifft Personen, die in der Nähe der Wohnung einer pflegebedürftigen Person eine eigene Wohnung suchen, um die notwendige Pflege und Betreuung zu übernehmen. Vorübergehende Unterbrechungen, zum Beispiel durch Urlaub, sind in Ordnung, solange der ursprüngliche Zweck weiterhin verfolgt wird. Ein Pflege- oder Betreuungsbedarf besteht, wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person stark beeinträchtigt ist. Dies ist auf jeden Fall der Fall, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld der Stufe 3 im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes erhält. Die Notwendigkeit der Pflege und Betreuung kann durch einen entsprechenden Bescheid nach dem Bundespflegegeldgesetz nachgewiesen werden. Außerdem muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, dass tatsächlich eine Betreuung stattfindet und diese am Hauptwohnsitz nicht zweckmäßig ausgeübt werden kann.

Beispiel

Eine Wohnung wird bezogen, um in der Nähe einer pflegebedürftigen Person zu wohnen, damit jederzeit für deren Pflege und Betreuung gesorgt werden kann.

Nachweis

  • Bescheid nach dem Bundespflegegeldgesetz