Ausnahme 8: Wohnhaus mit zwei Wohnungen: eine bewohnt der Eigentümer
h) eine Wohnung in einem Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen, sofern der Eigentümer oder die Eigentümerin des Wohnhauses in der anderen Wohnung den Hauptwohnsitz hat; dies gilt nicht, wenn die Wohnung beständig Dritten zur Nutzung überlassen wird
Gesetzestext
h) eine Wohnung in einem Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen, sofern der Eigentümer oder die Eigentümerin des Wohnhauses in der anderen Wohnung den Hauptwohnsitz hat; dies gilt nicht, wenn die Wohnung beständig Dritten zur Nutzung überlassen wird
Erklärung
Diese Ausnahme betrifft Wohnhäuser mit zwei Wohnungen. Die zweite Wohnung ist von der Abgabe ausgenommen, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin des Wohnhauses den Hauptwohnsitz in der anderen Wohnung hat.
Beispiel
Es kommt immer wieder vor, dass zwei Generationen miteinander unter einem Dach leben. In Häusern, die für eine solche Nutzung ausgelegt sind, soll der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht (auch nicht mittelbar) angehalten werden, eine freie oder frei gewordene Wohnung an fremde Personen zu verkaufen bzw. zu vermieten.