Ausnahme 9: gewerbliche Bauträger

Gesetzestext

i) Wohnungen gewerblicher Bauträger in der Zeit zwischen Neuerrichtung und erstmaliger Veräußerung, höchstens auf die Dauer von drei Jahren; dies gilt nicht, wenn die Wohnung beständig Dritten zur Nutzung überlassen wird

Erklärung

Ein Bauträger ist jemand, der die nötige Genehmigung hat, Bauvorhaben zu organisieren und kommerziell abzuwickeln – sei es für sich selbst oder für andere. Das kann den Neubau von Gebäuden oder die Sanierung bestehender Gebäude umfassen. Ein Bauträger darf diese Gebäude auch verkaufen. Um die Dreijahresfrist zu berechnen, schaut man auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Eine Wohnung gilt als neu errichtet, wenn der Bau abgeschlossen ist und die Wohnung genutzt werden kann. Die Fertigstellungsmeldung ist daher lediglich ein Hinweis für den Beginn der Frist.