EED III Gebäudeinventar

LustenauZentrum_vonoben_(c)LukasHämmerle_ThomasHolzer

Im Rahmen der EED III-Richtlinie sind alle Gemeinden und Städte verpflichtet, den Energieverbrauch kontinuierlich zu reduzieren und öffentliche Gebäude schrittweise auf den Standard von Niedrigstenergiegebäuden zu sanieren. 
 

Als Grundlage dafür muss ein Gebäudeinventar veröffentlicht werden. 

Das Gebäudeinventar der öffentlichen Gebäude der Marktgemeinde Lustenau können Sie hier einsehen.