News Abfallverbrennung verboten 1. April 2020

Abfallverbrennung ist strafbar

Das Verbrennen von organischen Abfällen im Freien ist gesetzlich verboten! Erlaubt sind lediglich Lagerfeuer, Grillfeuer oder Funken, die im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung angezündet werden.

Umweltbelastung und Störung der Mitbewohner

Grünabfälle wie Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub dürfen außerhalb von dazu vorgesehenen Anlagen ebenso wenig verbrannt werden wie beschichtetes Holz, Gummi, Kunststoffe oder Kleidung. Der Rauch belastet nicht nur die Umwelt, sondern stört auch jene, die sich beim Feuer oder in der näheren Umgebung aufhalten. Die Umweltsünder müssen mit einer Anzeige und einer saftigen Geldstrafe rechnen.

Bitte beachten Sie das ganzjährige Verbot, biogene Abfälle zu verbrennen! Gerade im Ried entstehen immer wieder Belästigungen durch das unnötige Verbrennen von Grünabfällen.

Kompostieren Sie Ihre Grünabfälle nach Möglichkeit – Sie leisten damit einen Beitrag zum Umweltschutz.

Abgabe von Grünabfällen und Abholung von sperrigem Baum- und Strauchschnitt derzeit nicht möglich

Aufgrund der derzeitigen Situation musste die Abgabemöglichkeit im ASZ Königswiesen vorübergehend eingestellt werden. Wann es wieder eine Abgabemöglichkeit gibt, erfahren Sie auf der Website www.asz-koenigswiesen.at.

Die Abholung von sperrigem Strauch- und Baumschnitt durch den Bauhof im April kann derzeit nicht durchgeführt werden. Wann die nächste Abholung stattfindet, wird im Gemeindeblatt und auf der Website kommuniziert.

Für kleinere Mengen an Grünabfällen können die 40- oder 80-Liter Gartenabfallsäcke verwendet werden. Diese erhalten Sie im Integra Postpartnershop, Bahnhofstraße 5. Diese Säcke können wöchentlich mit den normalen Bioabfallsäcken zur Abholung bereitgestellt werden.

Die Termine finden Sie im aktuellen Abfuhrkalender oder in der Abfall|v-App.